Arbeitsplatzwechsel (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.11.2016, 12:40 (vor 2710 Tagen) @ Topsen09

Hallo,

Du solltest den AG auf seine Pflichten gem. § 84 Abs. 1 SGB IX hinweisen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Evtl. ist zB das Integrationsamt und/oder die Rentenversicherung nötig, falls es notwendig ist, für eine andere Tätigkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin solltest Du schnellstmöglichst von Deinem AG die aktuelle Personalplanung anfordern, um ggfs. selbst anhand wiederzubesetzender Stellen Vorschläge für einen Arbeitsplatzwechsel - evtl. einschließlich notwendiger Qualifikationsmaßnahmen - zu machen.

Natürlich solltest Du mit der betroffenen Kollegin Dich eng austauschen über deine weiteren Schritte.

--
&Tschüß

Wolfgang


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