Krankengespräch mit Schwerbehinderten Mitarbeiter (Allgemeines)
Hallo,
in der Zeit der AU muss der AN gar nicht zu Gesprächen!
Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, an Personalgesprächen teilzunehmen: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 01.09.2015, 7 Sa 592/14
LAG Nürnberg: Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer müssen im Allgemeinen nicht an Personalgesprächen teilnehmen
Weiter lese einmal hier! Auch zu welcher Art von Personalgesprächen ein AN ÜBERHAUPT gehen muss!
Weiter!
NICHT der AG regelt ob der Stellvertreter im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird, sondern die SBV! Der AG hat stets die Schwerbehindertenvertretung anzusprechen! Diese wird durch die SBV vertreten!
Weiter ist dieses hier ein Fall des § 95,2 SGB IX und wohl auch § 84,1 SGB IX. Denn das Beschäftigungsverhältnis könnte ja ggf gefährdet sein, zu mindest in der bestehenden Form/Umfang, wegen der Krankheit.
Fazit: Der AN hat hier alle Möglichkeiten auch ob Teilnahme während der AU und wenn ja wann und wer teilnimmt!