Nachtbereitschft (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
als SBV würde ich mich mal ganz schnell mit dem § 81 Abs. 4 SGB IX und der dazugehörigen Kommentierung beschäftigen.
Wenn bereits eine Empfehlung eines behandelnden Arztes vorliegt, sollte dieses durch den betrieblichen Arbeitsmediziner überprüft werden.
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&Tschüß
Wolfgang