Nachtbereitschft (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.12.2016, 22:57 (vor 2698 Tagen) @ Topsen09

Hallo,

als SBV würde ich mich mal ganz schnell mit dem § 81 Abs. 4 SGB IX und der dazugehörigen Kommentierung beschäftigen.

Wenn bereits eine Empfehlung eines behandelnden Arztes vorliegt, sollte dieses durch den betrieblichen Arbeitsmediziner überprüft werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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