1.12.2016 2. und 3. Lesung BTHG (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 06.12.2016, 12:00 (vor 2669 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

in dem Bericht wird 9 x das Wort Schwerbehindertenvertretung verwendet. Sogar 2 x zum Tagesordnungspunkt 10 am Nachmittag. Verbleiben 7 x für den Tagesordnungspunkt BTHG (3a).
Eine Perspektive zur möglichen Weiterentwicklung und zu den vermutlichen Problemen bei der Findung des derzeitigen Kompromisses habe ich nur in einer Aussage gefunden.

Bei Kündigungen ist jetzt eine spürbare Sanktion vorhanden, wenn an der Schwerbehindertenvertretung "schnell" und "leise" vorbei Maßnahmen umgesetzt werden. Grundlage für die Qualität unserer Arbeit sind Informationen, durch die wir Übersicht gewinnen. Wen wundert´s, dass der Kampf der Unternehmen gegen Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung am hartnäckigsten durch die Verweigerung von Informationen geführt wird. Was nutzt uns Anhörungsrechte ohne Wissen?

Um dies zu verhindern, sollte die Möglichkeit der Ordnungswidrigkeit verstärkt angewendet werden. Auch wenn es in der derzeitigen Handhabung durch die Agentur für Arbeit wenig Abschreckungspotenzial entwickelt. Stetiger Tropf höhlt den Stein. So wird die Handhabung von gesetzlichen Verpflichtungen wenigstens sichtbar.

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Gruß
Wolfgang


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