Rücktritt aus dem BEM Team (BEM)

Hotte, Stuttgart, Friday, 09.12.2016, 19:07 (vor 2685 Tagen) @ Monica99

Hallo Hotte,

egal ob das SBV oder Vertrauensperson der Schwerbehinderten steht. Denn die SBV wird eben per Gesetz durch die Vertrauensperson der Schwerbehinderten vertreten. Es gilt weiterhin es ist eine Einpersonenvertretung. Die Stellvertreter kommen nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung ins Mandat.


Ausnahme wäre § 95 Abs. 1 SGB IX.

In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein.

In diesen Fällen und nur in diesen Fällen könnte man hier die Stellvertreter ins Mandat bringen.


genau das meine ich ja. Wenn in der BV nur steht, die SBV, könnte sich die Vertrauensperson für verhindert erklären und den Stellvertreter mit der Wahrnehmung des Termines beauftragen.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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