Rücktritt aus dem BEM Team (BEM)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 10.12.2016, 12:57 (vor 2666 Tagen) @ Monica99

Hallo Hotte,

die Stellvertreter nehmen im Rahmen der Verhinderungsvertretung ALLE Rechte und pflichten der Vertrauensperson der Schwerbehinderten wahr. Sie sind damit dann faktisch die SBV! Sie können damit in dieser Zeit vollumfänglich handeln wie die Vertrauensperson.

Damit ist gleich was in der BV steht, also SBV oder Vertrauensperson der Schwerbehinderten.

Aber einfach nur als verhindert erklären geht nicht. Es MUSS auch ein gesetzlich anerkannter Grund der Verhinderung vorliegen. Denn sonst wäre die Teilnahme des Stellvertreters nicht nur ein Verstoß gegen die BV sondern auch gegen den Datenschutz, hier den Sozialdatenschutz.


Liebe Monica,
bitte erzähl mir nichts über Rechte und Pflichten der SBV und deren Stellvertreter. Ich war bis zu meiner Rente über 10 Jahre lang verantwortlich für über 400 Schwerbehinderte und Gleichgestellte in einem großen Konzern..

Es läßt sich rechtlich sehr gut streiten, ob die Formulierung
Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
oder nur
Teilnahme der SBV
die Teilnahme eines Stellvertreters zuläßt.
Ich bin der Meinung, bei der Formulierung im ersten Fall ist eine Teilnahme eines Stellvertreters nicht zulässig. Im zweiten Fall sehr wohl, wenn z.b. die Vertrauensperson einen anderen termin warnimmt

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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