Rücktritt aus dem BEM Team (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 11.12.2016, 14:55 (vor 2664 Tagen) @ Hotte

Sorry Hotte,

aber ich sehe für Deine Differenzierung keinerlei Rechtsgrundlage, erst recht nicht in dem von Dir verlinkten Beitrag

Im vorliegenden Fall bin ich folgender Meinung:
1. Wenn in der BV steht:
…….Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten….
So ist dies eine exakte personengebundene Zuordnung, die eine Vertretung nicht zulässt

Auch "Vertrauensperson" ist eine Amtsbezeichnung und keine persönliche, namensgebundene Zuordnung.

Wenn man Deine Logik weiterdenkt, könnten BR und AG in jeder BV die Heranziehung der Stellis sabotieren, wenn die SBV keine eigenständigen Beteiligungsrechte hätte. Das ist aber nicht Absicht des Gesetzgebers gewesen. Dieser hat vielmehr mit den Vertretungsregeln bei Verhinderung und/oder Heranziehung gewollt, daß die SBV bzw. Vertrauensperson jeweils selbst entscheidet, wie die Aufgabenwahrnehmung organisiert wird.


Allerdings möchte ich zum Threadstarter noch anmerken, daß ich die Frage für außerordentlich befremdlich halte, wenn man (lt. ViKa) keine Möglichkeit der ständigen Heranziehung hat. Eine SBV, die unter diesen Bedingungen eine Beteiligung am BEM-Team einfach ablehnt, sollte sich mal dringend Gedanken über ihr Amtsverständnis machen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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