Wie und wo Angabe der Schwerbehinderung? Änderungen? (AGG)

maiklewa, Monday, 12.12.2016, 08:12 (vor 2685 Tagen)

Hallo,

ein schwerbehinderter Bewerber muss doch seine Schwerbehinderung entweder im Anschreiben oder im Lebenslauf an hervorgehobener Stelle angeben, damit dieser seine Rechte gegenüber einem Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann. Die Beifügung eines Schwerbehindertenausweises zu den Bewerbungsunterlagen reicht doch nicht aus oder gibt es da irgendwelche Änderungen? Im Hause geht rum, dass es angeblich ein BAG-Urteil geben soll, dass sogar jetzt Letztteres ausreichen würde, was ja die Personalarbeit erheblich erschweren würde.

Ist also BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12 nicht mehr aktuell oder doch noch?

Im Hause wird auch darüber diskutiert, wie die Schwerbehinderung im Lebenslauf mind. hervorgehoben werden muss. Reicht also die Überschrift "Sonstiges" und darunter kann dann der Bewerber viele Dinge aufführen und eben auch seine Schwerbehinderung, was dann ausreichen würde oder wie sollte diese Hervorhebung mind. aussehen?

Was meint ihr und habt ihr da neue und andere Innfos zu?

Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion