Wie und wo Angabe der Schwerbehinderung? Änderungen? (AGG)

ciralifan, Monday, 12.12.2016, 09:20 (vor 2682 Tagen) @ maiklewa

Moin, etwas aktueller ist dies:

Arbeitnehmer müssen ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsschreiben angeben, um Sonderrechte für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen zu können.

Laut Pressemitteilung Nr. 45/14 zum Urteil vom 18. September 2014 – 8 AZR 759/13 – steht das Bundesarbeitsgericht auf dem Standpunkt, dass schwerbehinderte Menschen ausdrücklich in ihrem Bewerbungsschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf mitteilen müssen, dass sie schwerbehindert sind, wenn sie daraus Rechte im Bewerbungsverfahren gemäß dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) herleiten wollen. Es soll nicht ausreichen, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises lediglich als Anlage beizufügen. Die Mitteilung über die Schwerbehinderung muss bei jeder Bewerbung erneut erfolgen. Auf Erklärungen oder Nachweise aus früheren Bewerbungen kann sich der Bewerber nicht berufen; das soll auch dann gelten, wenn die Bewerbungen in kurzem zeitlichem Abstand erfolgen
Quelle:Anwalt.de
Gruß


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