Wie und wo Angabe der Schwerbehinderung? Änderungen? (AGG)

maiklewa, Monday, 12.12.2016, 09:58 (vor 2685 Tagen) @ ciralifan

Ok, d. h. also, dass man den Schwerbehindertenausweis gar nicht beifügen muss, wenn man die Schwerbehinderung im Anschreiben und, oder im Lebenslauf erwähnt hat!?

Aber was bedeutet genau:

"unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf"?

Reicht z. B.

Sonstiges:

- Führerschein B vorhanden
- Pkw vorhanden
- Schwerbehinderung (vorhanden)/Vorlage Schwebehinderung/schwerbehindert ...
- Ehrenamtlich in der FFW tätig
- ...

?


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