Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?) (Allgemeines)

c.amio, Saarland, Wednesday, 14.12.2016, 15:16 (vor 2683 Tagen) @ albarracin

Hallo,

falls das Gesetz zur Stärkung der SBV ab einhundert schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeiter verabschiedet wird, glaube immer noch nicht ganz daran;-), werde ich auch vermehrt meine Stellvertretung einsetzen. Ich habe einen Arbeitsvertrag zu 80%.
Bei uns sind mehr als einhundert schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeiter beschäftig.
Ich versuche dann den AG zu überzeugen, dass meine Stellvertretung eine Restfreistellung von 20% erhält. Ist mir wichtiger als eine Bürokraft. Dient meiner Meinung nach auch zur besseren Routinearbeit der Stellvertretung.
Mal sehen wie am 16.12.2016 entschieden wird.

--
Viele Grüße
Acryler


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