Auswahlverfahren mit mehreren Sb, einer lehnt SBV ab (Einstellung)
Hallo,
der betroffene Schwerbehinderte kann NUR die Beteiligung bei SEINER Bewerbung ablehnen.
Er kann nicht die Beteiligung der SBV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX ablehnen. Also § 81 Abs. 1, Satz 4. "Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an".
Auch nicht die Pflicht des AG zur Info über den Eingang seiner Bewerbung!
Sollte er eingestellt werden, die die SBV bei diesem klar auch gem. § 95 Abs. 2 SGB IX dabei.
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mfg Monica