Auswahlverfahren mit mehreren Sb, einer lehnt SBV ab (Einstellung)

Monica99, Wednesday, 14.12.2016, 18:53 (vor 2682 Tagen) @ Ralf55

Hallo,

der betroffene Schwerbehinderte kann NUR die Beteiligung bei SEINER Bewerbung ablehnen.

Er kann nicht die Beteiligung der SBV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX ablehnen. Also § 81 Abs. 1, Satz 4. "Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an".

Auch nicht die Pflicht des AG zur Info über den Eingang seiner Bewerbung!

Sollte er eingestellt werden, die die SBV bei diesem klar auch gem. § 95 Abs. 2 SGB IX dabei.

--
mfg Monica


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