Auswahlverfahren mit mehreren Sb, einer lehnt SBV ab (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 16.12.2016, 15:54 (vor 2687 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Cebulon,

hier auf der Seite www.schwbv.de steht die Rechtsgrundlage:


LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15

danach muss der AG die Schwerbehindertenvertretung vor einer endgültigen Personalauswahl anhören. Hier steht auch nichts davon, dass dieses Urteil bei Erfüllung der Pflichtquote nicht gilt. Zudem haben AG nach § 81,3 SGB IX dafür zu sorgen, dass wenigstens die vorgeschriebene Zahl an Schwerbehinderten erreicht wird.
Auch hier findet sich nichts darüber, dass sie bei Erfüllung der Quote die SBV nicht mehr beteiligen müssen.

Daher sehe ich für die Auswahlbegründung vor einer Personalrechtlichen Maßnahme sehr wohl die gesetzliche Grundlage als gegeben an.

Dass wir nur beratend in der PR Sitzung anwesend sind, ist mir bewusst. Trotzdem können wir mitteilen, dass wir mit der Entscheidung der Dienststelle nicht einverstanden sind und diese ablehnen. Daraus muss man keinen Mitbestimmungstatbestand machen, was auch nicht in meiner Absicht lag.
Der PR muss sich dann verhalten und selbständig entscheiden, wie er die Sachlage sieht.

Liebe Grüße

Hendrik


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