Wer kontrolliert? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.12.2016, 08:47 (vor 2682 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

wird der reguläre Wahltermin nicht eingehalten, geht das Amt der SBV mit Ablauf der Amtszeit "unter", d.h. der Betrieb hat keine SBV mehr.

Alle Betriebsparteien - AG einschl. Beauftragter des AG/Inklusionsbeauftragter sowie BR/PR haben darauf zu achten.
Die SBV hat dann keinerlei Rechte mehr - auch nicht das Recht, verspätet Neuwahlen einzuleiten. AG und BR/PR müssen darauf achten, da auch sämtliche Informations- und Beteiligungsrechte der SBV nicht mehr existieren und zB die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen nach Ablauf der Amtszeit einen Datenschutzverstoss darstellt.

In diesem Fall sind BR bzw. PR gesetzlich gehalten, sofort Neuwahlen einzuleiten. Bei Streitigkeiten sollte das IA hinzugezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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