Angabe einer Schwerbehinderung (Umgang mit Arbeitgeber)

eichenschild, Hessen, Monday, 19.12.2016, 10:59 (vor 2682 Tagen)

Hallo,

ich habe erfahren, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer verpflichtet ein Schwerbehinderung angeben zu müssen. Den genauen Text kenn ich noch nicht, aber sinngemäß verpflichtet sich der Arbeitnehmer jede persönliche Veränderung oder eine Schwerbehinderung umgehend dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Aus meiner Sicht ist das nicht zulässig. Wie unter A-Z beschrieben ist der AN nicht dazu verpflichtet.

Für mich ist es eine Kann-Angelegenheit. Der AN kann seine Schwerbehinderung angeben.

Leider muss ich meinen AG gegenüber immer mit §§ argumentieren.

Kann mir jemand hier helfen? Worauf kann ich meine Argumente stützen?

Gruß eichenschild


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