Angabe einer Schwerbehinderung (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Monday, 19.12.2016, 11:34 (vor 2679 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

Du gehst es falsch an! Frage doch einfach einmal den AG nach der Rechtsgrundlage und verweise ihn auf bestehende Rechtssprechung auch des BAG und darauf, dass er sich große Probleme mut dem AGG (Diskriminierung) einhandelt.

PS: Weder SBV noch BR müssem dem AG §§ oder Urteile benennen. Diese zu finden/wissen ist einzig Aufgabe des AG oder seiner Rechtsabteilung.

BR/SBV klagen ggf gegen den AG bei Verstößen.

Die geltende Rechtslage ist immer noch, dass keine grundsätzliche Pflicht der Offenbarung besteht.


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