Wer kontrolliert? (Wahlen)

Cebulon, Monday, 19.12.2016, 12:30 (vor 2677 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

... weil es ausser ihm keiner merkt. Aber wer sollte oder müsste dies bemerken, und sofort unterbinden?

Hallo, das sollte eigentlich dem Betriebsrat und den im "Verteiler" des Formulars "WAHLERGEBNIS" gelisteten weiteren Stellen wie Arbeitgeber auffallen, vor allem aber ggf. auch der Gesamt-SBV, weil diesen ja allen das Wahlergebnis nicht formblattmäßig für die SBV-Regelwahl 2014 zuging. Bei der Wahl der Gesamt-SBV musste ja ggf. das aktive Wahlrecht aller örtlichen SBV einzeln geprüft werden.

Und bemerken könnten das natürlich auch die sbM. Ist das Mandat der örtl. SBV abgelaufen, wäre dann ggf. die SBV-Stufenvertretung automatisch im örtl. Mandat und müsste für Neuwahlen sorgen auf örtlicher Ebene.

Und sollte eine vormalige SBV dennoch weiterhin etwa an BR/PR-Sitzungen teilnehmen, wäre natürlich an unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst zu denken. Und bei Amtsanmaßung mit Abrechnung von Reisekosten käme evtl. Abrechnungsbetrug in Betracht wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Gruß,
Cebulon


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