Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 19.12.2016, 13:35 (vor 2684 Tagen) @ Sauerländer

Moin Moin Sauerländer,

es gibt bei Erwerbsminderungsrenten Hinzuverdienstgrenzen. Diese werden im Rentenbescheid mitgeteilt. Werden diese auch nur geringfügig überschritten, wird die Rente bis zur nächstniedrigeren Stufe gekürzt also z.B. von 1/2 Renten auf 1/4 Rente. 2x jährlich wegen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld darf diese überschritten werden.

Eine Erwerbsminderungsrente tritt ja aufgrund der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit ein. Sollte die Erwerbsfähigkeit sich soweit gebessert haben, dass man über die Zuverdienstgrenzen hinaus arbeiten kann, wird einem diese Entgeltersatzleistung entsprechend gekürzt. Auch wenn man eine besser bezahlte Tätigkeit annimmt, stiegen die Zuverdienstgrenzen meiner Kenntnis nach nicht an. Daher kann leider auch auf diesem Weg kein Verdienst auf dem Niveau vor der Rente erreicht werden.

Leider kann ich Dir keine bessere Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


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