Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)
Moin Moin Wolfgang,
der Arbeitgeber darf die Rente nicht anrechnen, da hast Du recht, wer aber anrechnen darf, ist die Rentenversicherung durch die Zuverdienstgrenzen beim Arbeitsentgelt. Ich hatte die Frage des Threaderstellers so verstanden.
Liebe Grüße
Hendrik