Angabe einer Schwerbehinderung (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Monday, 19.12.2016, 19:12 (vor 2683 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

Urteile IMMER genau lesen!

Das BAG hat einzig im Zusammenhang mit anstehenden Kündigungen so entschieden! Folglich gilt Neugierde nicht als berechtigter Grund.

PS: Das Urteil bzw die Kommentare dazu sagen auch zum Thema Offenlegung vieles aus.


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