Angabe einer Schwerbehinderung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
Urteile IMMER genau lesen!
Das BAG hat einzig im Zusammenhang mit anstehenden Kündigungen so entschieden! Folglich gilt Neugierde nicht als berechtigter Grund.
PS: Das Urteil bzw die Kommentare dazu sagen auch zum Thema Offenlegung vieles aus.