Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

c.amio, Saarland, Tuesday, 20.12.2016, 09:21 (vor 2678 Tagen) @ albarracin

Hallo ,
kurzer Tipp.
Nicht vergessen den AG um Weiterbeschäftigung zu bitten im Rahmen der Hinzuverdienstrente.
Dieser Antrag muss meines Wissens innerhalb 14 Tagen nach Erwerbsminderungsrentenbescheid gestellt werden. Sonst ist die Frist versäumt.
Der AG ist nicht verpflichtet den AN weiter zu beschäftigen und nutzt gerne das Versäumnis der Frist zum Auslaufen des Arbeitsvertrages.
Da er ja bei schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeitern für eine Kündigung das Integrationsamt und die SBV mit einbeziehen muss.
Habe das schon so erlebt. Sage immer den MA das sie diese Frist nicht versäumen sollen dürfen, wenn sie weiterbeschäftigt werden wollen.
Falls ich falsch liege bitte ich um Kommentare.

--
Viele Grüße
Acryler


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