Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

Sauerländer, Tuesday, 20.12.2016, 10:20 (vor 2681 Tagen) @ albarracin

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Sauerländer, Dienstag, 20. Dezember 2016, 10:17

Hallo,
Danke für eure Hilfe.
Mit der Verdienstsicherung ist die Entgeltsicherung im Manteltarifvertrag der IG Metall gemeint (§ 18 Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte).
Hier in der Anlage ist die Aufführung der Berechnung der Entgeltsicherung, wie sie vom Personalbüro erstellt wurde.

Anlage

Berechnung der Entgeltsicherung (Basis Tariftabellen April 20.15)

1.Schritt: Bisheriges Entgelt
Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 11........................€3511,50
Leistungszulage(12,75%).............................................€_447,72

Gesamtbruttomonatsentgelt.........................................€3959,22


2.Schritt: Bisheriges Entgelt auf vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (20 Stunden)

Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 11.......................€1950,83
Leistungszulage(12,75%)..................................,,,,,,,...€_248,73

Gesamtbruttomonatsentgelt........................................€ 2199,56

3.Entgelt nach neuer Bewertung entsprechend Vertrag (20 Stunden)

Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 8.........................€1464,72
Leistungszulage(12,75%)............................................€_186,75

Gesamtbruttomonatsentgelt........................................€1651,47

4.Schritt: Vergleich Entgelt nach 2. Schritt mit dem 3. Schritt

€ 2199,56 - € 1651,47 = € 548,09


5.Schritt: Verrechnung Teilerwerbsrente (€ 544,92) mit Entgeltsicherung (für 20 Stunden)


€ 548,09 - € 544,92 = € 3,17


Somit beträgt die Entgeltsicherung € 3,17

Der 5.Schritt ist meiner Meinung nach nicht im Sinne der Entgeltsicherung, die ja einen bisherigen Lebensstandard sichern soll. Es sind doch zwei unterschiedlichen Zahlungen, die nicht gegeneinander verrechnet werden dürfen, da die teilweise Erwerbsminderungsrente nicht für das verbleibende restliche Arbeitsvermögen gewährt wird, sondern für die Zeit in der wegen der Erkrankung nicht mehr gearbeitet werden kann. Bitte um Ratschläge wie man diese Ungerechtigkeit verhindern kann, gibt es Urteile vom Arbeitsgericht hierzu usw.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion