Krankenkassen müssen Betriebskosten für elektrische Hilfsmittel tragen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.01.2017, 09:28 (vor 2669 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

vielen Dank für das Urteil.
In der Tat hatte ich vor einigen Tagen eine Anfrage dazu - im Zusammenhang mit Atemgerät. Die KK hatte sich strikt geweigert, Stromkosten überhaupt zu übernehmen.

Da der Bescheid mittlerweile rechtskräftig geworden ist, habe ich dem Betroffenen gerade empfohlen, mit Verweis auf § 44 SGB X
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

eine Aufhebung des Bescheides zu beantragen.

Allerdings passt es leider in das Gesamtbild, daß geltendes Recht und Rechtsprechung von vielen Sozialversicherungsträgern konsequent mißachtet wird. Allein in meinem Betrieb gibt es zB derzeit 15 laufende Verfahren wegen des Kostenanteils an Hörmittelversorgung, wo es ja auch seit 1999 eine glasklare Rechtsprechung gegen Festbeträge gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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