Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten (Allgemeines)
Hallo,
Für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Alter korrekt gem. § 236a SGB VI.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html
Bei Beamten kommt es auf den Dienstherrn (Bund/Länder) und auch auf die Tätigkeit an. Für bestimmte Beamtengruppen wie zB Feuerwehr oder Polizei gibt es evtl. Sonderregelungen.
Auf welche Quelle für Beamtenpensionierung beziehst Du Dich denn ?
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&Tschüß
Wolfgang