Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.01.2017, 13:15 (vor 2665 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

Für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Alter korrekt gem. § 236a SGB VI.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html

Bei Beamten kommt es auf den Dienstherrn (Bund/Länder) und auch auf die Tätigkeit an. Für bestimmte Beamtengruppen wie zB Feuerwehr oder Polizei gibt es evtl. Sonderregelungen.
Auf welche Quelle für Beamtenpensionierung beziehst Du Dich denn ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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