Gleichstellungsantrag nach Kündigungseingang (Kündigung)

c.amio, Saarland, Monday, 02.01.2017, 15:21 (vor 2664 Tagen)

Hallo Mitstreiter,

ich habe eine Frage.
Am 22.Dezember bekam ich von der Arge eine Anfrage zur Stellungnahme einer Gleichstellung. Diesem MA wurde aber schon im Juni gekündigt. Er ist allerdings in Widerspruch gegangen und hat gegen die Kündigung geklagt. Meine Frage ist, bringt die Gleichstellung für den jetzigen Arbeitsplatz etwas obwohl dem MA schon gekündigt wurde und er im Klageverfahren ist?
Meines Wissens greift der gesonderte Kündigungsschutz drei Wochen nach Antragstellung. Aber wie ist es wenn die Kündigung schon ausgesprochen wurde und der MA in Widerspruch gegangen ist und jetzt auch im Klageverfahren. Kann er dann seinen Arbeitsplatz durch die Gleichstellung erhalten und ist die Kündigung dann unwirksam?

Gruß

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Viele Grüße
Acryler


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