Gleichstellungsantrag nach Kündigungseingang (Kündigung)
nach den Regelungen des BTHG (§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX).
Hallo, diese Regelung tritt aber erst 2018 in Kraft. Zuvor ist übergangsweise ab 30.12.2016 der dem Wortlaut nach identische § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX einschlägig zur Unwirksamkeitsklausel.
Gruß,
Cebulon