Gleichstellungsantrag nach Kündigungseingang (Kündigung)
Hallo,
danke für die Antwort.
Hab ich mir gedacht, dass die nachträgliche Gleichstellung nicht möglich ist.
Werde die Anfrage der Arge sorgfältig ausfüllen. Dann hat der MA die bei ggf.weiterer Beschäftigung wenigstens den gesonderten Kündigungsschutz.
Laut BR ist im Januar Verhandlung beim Arbeitsgericht.
Gruß
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Viele Grüße
Acryler