Schwerbehindert Ja / Nein (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.01.2017, 14:58 (vor 2667 Tagen) @ Charly 3

Hallo,

es kommt weder auf einen Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis an, sondern darauf, ob der sbM in Euren Betrieb und seine Abläufe eingegliedert ist (LPK-SGB IX, Düwell, § 94 Rn 13). Dann ist der sbM zumindest wahlberechtigt.

Allerdings könnte es für andere rechtliche Aspekte durchaus notwendig werden, mal den Status des sbM zu klären.
Es wäre nicht der erste Fall, in dem eine AG mit dem Etikett "Praktikum" versucht, sbM als billige Arbeitskräfte zu mißbrauchen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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