Teilbarkeit der Freistellung SBV wie bei Personalräten (Allgemeines)
Hallo,
durch den Verweis in § 96 Abs. 3 Satz 1 ist nach allgemeiner Ansicht auch bisher schon eine Teilung der SBV-Freistellung möglich gewesen, soweit BetrVG oder die jeweiligen PVGen dies zulassen.
So zB schon im Jahr 2005 (!) NPM-SGB IX, Pahlen, § 96 Rn 10 mit Verweis auf Düwell in "Der Betriebsberater" 2001, 2582
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&Tschüß
Wolfgang