Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten (Allgemeines)
hallo,
Du solltest schon auch Antworten genauer lesen. Es kommt nicht auf den Wohnort, sondern auf den Dienstherrn an. Denn bei den Dienstherren gibt es nun mal Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern (einschl. Kommunen) - auch zwischen den Ländern untereinander.
Deswegen hilft Dir Dein Link nämlich erst mal nicht weiter, da er nur Landes- und Kommunalbeamte Baden-Württembergs betrifft.
Die Regelungen für den Bund sowie einige abweichende Länderregelungen findest du hier:
https://www.academics.de/wissenschaft/beamte-altersgrenzen-eintritt-ruhestand_57201.html
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&Tschüß
Wolfgang