Schulung BTHG (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Friday, 06.01.2017, 23:30 (vor 2639 Tagen) @ Problembärin

Kann der Arbeitgeber darauf verweisen, dass das Integrationsamt irgendwann kostenlose Schulungen anbieten wird und deshalb die Kostenübernahme verweigern?

Hallo, die Personaler dieser Dienststelle machen es sich aber sehr einfach, wenn sie "dreist" auf Seminare des Integrationsamts "irgendwann" verweisen. Die SchwbV hat einen Anspruch auf zeitnahe (!) Schulung zu den Rechtsänderungen des Schwerbehindertenrechts, um sich so schnell wie möglich auf's umfänglich reformierte neue SGB IX-Recht einstellen zu können. Dies besonders dann, wenn die neuen Regelungen wie beim BTHG überaus "kompliziert und verschachtelt" sind, zumal derzeit dazu keinerlei Handbuch zur Verfügung steht, soweit ersichtlich, sondern nur Vorankündigung für frühestens Mai.

Zu den einfach unterstellten angeblichen InA-Seminaren in Berlin ist zudem weiter anzumerken, dass nach den Schulungskatalogen 2017 mitnichten alle InÄ spezielle BTHG-Schulungen anbieten: Im Schulungskatalog des InA Brandenburg 2017 kommt das Wort BTHG zum Beispiel gar nicht vor. Und das InA Berlin hat seinen Schulungskatalog für 2017 bis jetzt noch gar nicht veröffentlicht.

Wer 1+1 zusammenzählen kann, kann sich ausrechnen, dass die Integrationsämter ohnehin nicht mal annähernd in der Lage sein dürften, alle weit über 10.000 SchwbV halbwegs zeitnah in den nächsten Wochen / Monaten zum BTHG durchzuschulen.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion