Teilbarkeit der Freistellung SBV wie bei Personalräten (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Saturday, 07.01.2017, 12:02 (vor 2659 Tagen) @ albarracin

Danke auch für diese Antworten.
Also im Gesetz nichts neues was nicht vorher im Ermessen des AG auch schon lag. Der Stelli ist auf gutwill angewiesen.

Wie so oft auch in anderen Punkten, angesetzt zum großen Sprung und am Ende ne Bauchlandung hingelegt.
Richtige Verbesserung nur für den SBV.


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