BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen (Sitzung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 08.01.2017, 13:30 (vor 2658 Tagen) @ lunos1961

hallo,

bei uns wird auch nicht schriftlich eingeladen.

und wie funktioniert das dann mit der rechtzeitigen Bekanntgabe der TO (§ 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG) ???

Die Termine zu den regelmäßigen PR- Sitzungen sind bekannt und die SBV ist berechtigt an allen Sitzungen teilzunehmen.

Und wie bereitest Du Dich auf eine Sitzung vor, deren TO Du nicht kennst ?

Meiner Meinung nach sollte es ausreichen das Du alle regelmäßigen Termine kennst, Dir die ausserordentlichen bekanntgegeben werden und Dir die Teilnahme nicht verwährt wird.

Sorry, natürlich hat die SBV auch ein Teilnahmerecht an der Sitzung, wenn sie nicht eingeladen wird, aber das ist ohne TO mE bei Weitem nicht ausreichend und zumindest auch im Bereich des BetrVG tendenziell rechtswidrig.
Wie ist denn ohne vorherige TO das Antragsrecht zur TO der SBV durchsetzbar ?

Sollte sich der BR beharrlich weigern, seinen Ladungspflichten nachzukommen, kann die SBV ihr Teilnahmerecht auch gerichtlich durchsetzen. Antragsgegener beim ArbG ist dann der BR (ErfK, Koch, § 32 BetrVG Rn 1).

--
&Tschüß

Wolfgang


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