BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen (Sitzung)
Hallo,
das hier
Mir ist durchaus klar das dies ein grober Pflichverstos ist und ich daher Überlege nach betrvg Paragaph 23 Absatz 1 weiter vorzugehen. Darf ich das als SBV?
hatte ich bei meiner ersten Antwort überlesen.
Die SBV ist nicht antragsberechtigt im Sinne des § 23 BetrVG.
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&Tschüß
Wolfgang