BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen (Sitzung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 08.01.2017, 21:17 (vor 2664 Tagen) @ heinrich55

Hallo,

das hier

Mir ist durchaus klar das dies ein grober Pflichverstos ist und ich daher Überlege nach betrvg Paragaph 23 Absatz 1 weiter vorzugehen. Darf ich das als SBV?

hatte ich bei meiner ersten Antwort überlesen.
Die SBV ist nicht antragsberechtigt im Sinne des § 23 BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang


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