Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

WoBi, Monday, 09.01.2017, 12:50 (vor 2661 Tagen) @ Weimaraner

Hallo Weimaraner,

die entscheidende Antwort auf die Frage von ciralifan wurde nicht beantwortet. Ist das Büro für die SBV durch den Arbeitgeber bereitgestellt worden?

Die Notwendigkeit einer Freistellung und ein eigenes Büro für die Arbeit der SBV dürfte bei 8 behinderte Menschen in der Dienststelle nicht gegeben sein. Somit wird das Büro für den allgemeinen Dienstgebrauch benutzt.
Folge ist, dass das Büro kein gestelltes Sachmittel exklusiv für die SBV ist und somit die Verfügungsgewalt nicht bei der SBV liegt. Wenn der Arbeitgeber dir einen besonders geschützten Schrank (Sachmittel) für die Unterlagen der SBV bereitstellt, dann liegt die Verfügungsgewalt über diesen Schrank bei der SBV.

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Gruß
Wolfgang


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