Arbeitszeitverkürzung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.01.2017, 13:17 (vor 2636 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

"Statusfeststellungen" wie die einer Schwerbehinderung "wirken prinzipiell in die Zukunft" (LPK-SGB IX, Dau, § 69 Rn 17).

Selbst wenn bestimmte Rechte als sbM wie zB Zusatzurlaub oder Steuerfreibetrag rückwirkend zu genehmigen sind, müssen diese ausdrücklich geltend gemacht werden - grundsätzlich ab Antragstellung.

Deswegen sehe ich im geschilderten Fall keine Anspruchsgrundlage für eine Rückwirkung. Aber vielleicht blickt es der AG ja nicht - probieren kann man es ja mal.

--
&Tschüß

Wolfgang


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