SBV-Stellungnahme bei Kündigungen: Neue Rechtslage aufgrund des BTHG? (Kündigung)

Amor, NRW, Tuesday, 10.01.2017, 16:14 (vor 2634 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

zunächst wünsche ich Allen ein gutes und hoffentlich gesundes Jahr 2017!

Direkt an meinem ersten Arbeitstag dieses Jahres erhielt ich die Information, dass ich eine Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers abgeben muss.

Meine Frage: Hat sich im Rahmen des BTHG die diesbezügliche Rechtslage geändert?

Ist es immer noch so, dass die "Nichtabgabe" der Stellungnahme einer "Zustimmung" gleichkommt?

Vielen Dank für Ihren/Euren Input und viele Grüße!


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