BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen (Sitzung)

WoBi, Thursday, 12.01.2017, 13:19 (vor 2659 Tagen) @ heinrich55

Hallo heinrich55,

bereits der Betreff ist meiner Meinung nach zu eng gefasst: „BR Vorsitz(ender) weigert sich mich einzuladen“, wenn die Größe des Betriebsrates größer 1 Person ist. Was trotz fehlender Angabe deinerseits der Fall sein dürfte.

Der Vorsitzende des Betriebsrates ist nur ein gleichberechtigtes Mitglied des Gremiums. Der Vorsitzende hat die besondere Befugnis Erklärungen des Arbeitgebers entgegen zu nehmen (Briefkastenfunktion) und gefasste Beschlüsse des Gremiums mitzuteilen (Sprecherfunktion). Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehört die Organisation der Gremiumsarbeit. Diese Aufgaben erfolgen aber im Auftrag und unter Kontrolle des Gremiums. Das Gremium ist gegenüber der Belegschaft / den Wählern rechenschaftspflichtig.

Diese sehr vereinfachende Sichtweise von mir wird auf mehr oder weniger Widerstand stoßen, je nachdem wie stark das „Untertanendenken“ ausgeprägt ist. Wer der Presse zum Beispiel „Der Chef des Betriebsrates fordert …“ zugeneigt ist, wird eine hierarchische Struktur in einem Betriebsrat annehmen. Ist man so im täglichen Arbeitsleben als Arbeitnehmer gewohnt. Wobei Hierarchie frei übersetzt „Ordnung der Götter“ bedeutet. Mehr dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Hierarchie

Dem Gremium müsste es wichtig sein, dass die gefassten Beschlüsse des Gremiums auch rechtsgültig sind. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße / rechtzeitige Ladung der Mitglieder einschließlich Ersatzmitglieder, die Tagesordnung insbesondere mit den Anträgen zur Beschlussfassung und die Ladung weiterer Mitarbeitervertretungen wie zum Beispiel die Jungend- und Ausbildungsvertretung (JAV).

Die Lösung für dein Problem kann im Gremium erfolgen. Dafür brauchst du 50 % der Mitglieder und einen Freund für die Beschlussfassung. Die Beschlussfassung kann über einen Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die nächste Sitzung des Gremiums ausgelöst werden. Die „Begleitarbeit“ bis zur Abstimmung nicht vergessen, weil ggf. „Überzeugungsarbeit“ geleistet werden muss.

Um eine mögliche „hierachische“ Blockade im eigenen Handeln zu überwinden, nachfolgend zwei Ansätze:

1. Die Vorsitzenden von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten haben die Möglichkeit sich auf die Beschlussfassung des Gremiums oder der erforderlichen Beratung mit dem Gremium zurückzuziehen. Du als (K,G-) SBV bist der Vorsitzende eines Einpersonengremiums, ohne diese Möglichkeit. Du musst dein Handeln eigenverantworten.

2. Und für Personen die besonders „Stolz“ auf ihre Funktion sind und das Wahlamt als eine „(hierarchische) Machtstellung“ sehen und dabei übersehen, dass sie als gewählte Mitarbeitervertreter den Interessen der Belegschaft dienen. Vorsitzender kommt von Vorsitz. Der Vorsitzer war eine Person, die zum Komfort und zum Schutz eingeteilt wurde. Mehr dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Aborterker#Sonstiges

Betriebsratsarbeit ist Gremiumsarbeit. Je aktiver das Gremium anfallende Aufgaben erledigt, umso mehr kann die Aufgabe der Organisation der Betriebsratsarbeit durch den Vorsitzenden wahrnehmen werden. Es soll Gremien bzw. Mitglieder geben, die der „irregehenden“ Meinung sind, weil der Vorsitzende „freigestellt“ ist, soll der Vorsitzende die Betriebsratsarbeit erledigen. Bei einem solchen „Rückhalt“ im Gremium braucht man sich nicht wundern, wenn Vorsitzende zu „Einzelkämpfer“ werden.

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Gruß
Wolfgang


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