Verweigerung der Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch (Allgemeines)
Der einzige nicht schwerbehinderte Bewerber wird zum Vorstellungsgespräch geladen. Die SchwbV, die teilnehmen möchte, wird von Personalstelle ausgeladen
Hallo, für Teilnahme gibt es keine Rechtsgrundlage. Teilnahme wäre ja auch von vornherein völlig sinnfrei, weil es keine sb Stellenbewerber gibt, also keinerlei Bedarf für vergleichende Stellungnahme der SchwbV. Die Personalstelle handelt hier völlig korrekt. Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung.
BAG, Beschluss vom 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
Gruß,
Cebulon