Parkplatz - Räumung (Allgemeines)

Monica99, Sunday, 15.01.2017, 10:51 (vor 2657 Tagen) @ karl

Hallo,

das Mz "G" ergibt eben nicht das Recht bzw die Verpflichtung des AG dem Schwerbehinderten einen entsprechenden Parkplatz bereitzustellen. Diese ergäbe sich erst beim Mz "aG".

Hier "nur" die Rechte die alle Schwerbehinderten aus § 81 Abs. 4, Satz 1 SGB IX haben. !

Siehe auch den Beitrag hier!

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion