BTHG ist verkündet (Allgemeines)

WoBi, Monday, 16.01.2017, 11:09 (vor 2628 Tagen) @ Nedo

Hallo Nedo / Michael,

es ist ein Bundesgesetz, welches am 30.12.2016 bzw. 1.1.2017 Änderungen an den Sozialgesetzen durchgeführt hat. So wurde z.B. der § 95 im SGB IX geändert. In Bayern ist das SGB IX gültig. Auch für Angestellte und Beamte im Freistaat Bayern ist dieses Gesetz verbindlich.
Abstriche gibt es im öffentlichen Bereich hinsichtlich des Übergangmandates und weitere im kirchlichen Bereich.

Freistellung bei 6 Personen? Grenze wurde von 200 auf 100 gesenkt.
Warum (Teil-) Freistellung. Bringt doch keinen realen Nutzen und ist nur eine Arbeitserleichterung für die Führungskraft.

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Gruß
Wolfgang


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