Freistellung neues BTHG (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 16.01.2017, 17:30 (vor 2650 Tagen) @ c.amio

Es wäre noch keine neue Rechtsvorschrift des KAV gekommen...

Hallo, eine "dämlichere" Ausrede habe ich bisher noch nicht gehört zur Umsetzung dieses BTHG. Wenn ein "schlafmütziger" Regionalverband seine Mitglieder nicht oder nicht zeitnah zum Sozialrecht informiert, dann ist das rechtlich völlig belanglos für die Umsetzung eines Bundesgesetzes. Hier geht's wohl in Wirklichkeit darum, dass sich der AG halt nicht rechtzeitig gekümmert hat, obwohl seit Monaten absehbar, und jetzt Probleme hat, anderweitig die halbe Stelle kurzfristig zu besetzen:

1. Daher auszugsweise die ministerielle PM des BMAS vom 19.12.2016 (Nr. 4.d - Schwerbehindertenrecht) zur VP-Vollfreistellung ab 100 schwerbehinderte und/oder gleichgestellte behinderte Beschäftigte im Wortlaut, die diesem Arbeitgeber als amtlicher Nachweis vorgelegt werden könnte, um ihm so etwas "auf die Sprünge" zu helfen. Ein solcher SBV-Service gehört durchaus zur gegenseitigen Unterstützung nach § 99 SGB IX, wenn der Verband mit solchen aktuellen Infos in Verzug ist bzw. den AG damit alleine lässt:

"Im Rahmen der ersten von drei Reformstufen werden am Tag nach der Verkündung des Bundesteilhabegesetzes bzw. am 1. Januar 2017 folgende Änderungen in Kraft treten:

Schwerbehindertenrecht – Recht der Schwerbehindertenvertretungen

Die Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen werden durch folgende Änderungen verbessert: Der Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauensperson wird von derzeit 200 schwerbehinderten Menschen im Betrieb auf 100 abgesenkt..."

2. Das BTHG vom 23.12.2016 wurde lt. dem BGBl am 29.12.2016 verkündet ("ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2016"), so dass der geänderte § 96 Abs. 4 Satz 2 SGB IX zur Vollfreistellung ab 100 sbM folglich bereits im letzten Jahr am 30.12.2016 in Kraft trat nach Artikel 26 Absatz 2 Bundesteilhabegesetz.
www.bgbl.de

Das sollte dann aber Nachweis genug sein! ;-)
Gruß, Cebulon


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