Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV (Allgemeines)
Moin ,
in § 95 (2) SGBIX findest du die Antwort.
"(2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."