Anschreiben an alle Mitarbeiter (Allgemeines)
Hallo,
wo bitte im Gesetz steht, dass die SBV bei Nichtbehinderten/Nichtgleichgestellten Beschäftigten im Rahme der Vorsorge zuständig ist.
Die SBV ist laut Gesetz einzig für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig und unterstützt Koll. bei Antragstellung.
Also, lese nochmals genau den § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung!!!!
Aus diesen Aufgaben ergibt sich die Zuständigkeit!!
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mfg Monica