Anschreiben an alle Mitarbeiter (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 18.01.2017, 23:35 (vor 2627 Tagen) @ J_Neumann

Hallo,

wo bitte im Gesetz steht, dass die SBV bei Nichtbehinderten/Nichtgleichgestellten Beschäftigten im Rahme der Vorsorge zuständig ist.

Die SBV ist laut Gesetz einzig für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig und unterstützt Koll. bei Antragstellung.

Also, lese nochmals genau den § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung!!!!

Aus diesen Aufgaben ergibt sich die Zuständigkeit!!

--
mfg Monica


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