Anschreiben an alle Mitarbeiter (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 19.01.2017, 08:17 (vor 2653 Tagen) @ Monica99

Hallo,
wo bitte im Gesetz steht, dass die SBV bei Nichtbehinderten/Nichtgleichgestellten Beschäftigten im Rahme der Vorsorge zuständig ist.
Die SBV ist laut Gesetz einzig für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig und unterstützt Koll. bei Antragstellung.
Also, lese nochmals genau den § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung!!!!
Aus diesen Aufgaben ergibt sich die Zuständigkeit!!

Hallo Monica,

wie kommst du denn bitte darauf, dass sich Zuständigkeiten nur aus diesem Gesetz und auch nur aus dem § 95 ergeben können? Als Beispiel führe ich hier nur die Integrationsvereinbarung an, heute Inklusionsvereinbarung genannt aber auch aus anderen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen können sich wie auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben.

Zudem lese ich nirgendwo im § 95 eine Beschränkung, sondern vielmehr eine Zuweisung von Aufgaben die als gesetzliche Pflicht der SBV normiert wurden. Eine ausdrückliche Beschränkung finde ich da nicht. Das kann auch gar nicht sein, da sonst weitergehende Regelungen in IV/DV/BV gar nicht möglich wären, in denen weitere Aufgaben der SBV sehr wohl definiert werden können.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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