Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)

Tanilein, Mainz, Thursday, 19.01.2017, 08:58 (vor 2625 Tagen)

Liebes Forum,

ich lese mich schon seit ein paar Tagen durch die Themen zum Bereich "Freistellung", habe aber noch nicht die für mich passende Antwort bekommen.

Ich versuche, es kurz zu machen.

Durch die Personalabteilung ( ich arbeite bei einer Behörde mit Hauptverwaltung und 7 regionalen Bezirksverwaltungen, wovon jede ihren eigenen öPR und SchwBV hat) wurde mitgeteilt, dass wir bei unserer Bezirksverwaltung einen Freistellungsanteil von 0,52 für die Gleichstellung und 0,87 für die Interessenvertretungen beanspruchen können.

Davon entfallen ( so haben Pers.rat und ich als SchwerbV das beschlossen) 0,47 auf den Vorsitzenden des öPR, 0,2 auf seine Stellvertreterin und 0,2 auf mich).
Damit waren alle einverstanden und zufrieden.

Nun möchten meine Fachvorgesetzten bzw. die Leitung der Bezirksverwaltung mich nur zu 10% von meiner Kerntätigkeit freistellen.
Das ist aber für mich in keinem Fall ausreichend. Ich benötige diese 0,2 wirklich dringend und kompensiere die Mehrarbeit derzeit durch Überstunden, was ja nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich so NICHT sein sollte bzw. darf.

Nun meine Frage: ist die Amtsleitung verpflichtet, mir diese 20%ige Freistellung von meiner Kerntätigkeit umzusetzen oder warum ggfs. nicht ?

Ich danke euch sehr für eure Hilfe.

Viele Grüße
Tanilein


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