Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 19.01.2017, 09:31 (vor 2648 Tagen) @ Tanilein

Liebes Forum,

ich lese mich schon seit ein paar Tagen durch die Themen zum Bereich "Freistellung", habe aber noch nicht die für mich passende Antwort bekommen.

Ich versuche, es kurz zu machen.

Durch die Personalabteilung ( ich arbeite bei einer Behörde mit Hauptverwaltung und 7 regionalen Bezirksverwaltungen, wovon jede ihren eigenen öPR und SchwBV hat) wurde mitgeteilt, dass wir bei unserer Bezirksverwaltung einen Freistellungsanteil von 0,52 für die Gleichstellung und 0,87 für die Interessenvertretungen beanspruchen können.

Davon entfallen ( so haben Pers.rat und ich als SchwerbV das beschlossen) 0,47 auf den Vorsitzenden des öPR, 0,2 auf seine Stellvertreterin und 0,2 auf mich).
Damit waren alle einverstanden und zufrieden.


Viele Grüße
Tanilein

Hallo Tanilein,

ich versteh dein Posting nicht ganz. Habt ihr die vorgesehene Freistellungen für den PR und SBV zusammengelegt und dann nach Absprache zwischen PR und SBV aufgeteilt?

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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