Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 19.01.2017, 11:54 (vor 2653 Tagen) @ Ironie

Hallo,

ich trage mal meine Fragen/Anmerkungen einfach in dein von mir zitiertes Posting ein:

Guten Morgen,
ich habe eine Frage, die ich keiner Kategorie zuordnen kann.
Folgender Fall liegt vor:
- Arbeitnehmerin
- geb. 1962
- beschäftigt seit 1996 in der Gastronomie des Krankenhauses (TVöD)
- hat Arbeitsunfall (Wegeunfall)
-> Arbeitsunfähigkeit
-> Krankengeld nach Lohnfortzahlung

hier gab es doch sicher Verletztengeld, bitte unbedingt Kontoklärung der gesetzlichen Rente, das wird schon mal falsch durch die auszahlende Krankenkasse als Krankengeld gemeldet, welches niedriger ist!

-> Rentenantrag gestellt

welchen? Unfall/Verletztenrente und/oder Erwerbsminderungsrente

-> ALG 1 nach Krankengeld
-> Arbeitsunfall von der BG anerkannt, aber bislang kein Wort zu dem Thema
MdE oder BG-Rente

hier nochmal: Antrag auf Feststellung MdE = Verletztenrente gestellt? Manche BG verschleppen gerne, obwohl sie hier von Amts wegen tätig werden müssen!
Rechtsgrundlage ist § 56 SGB 7 in Verbindung mit § 72 SGB 7. Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, kann natürlich von mir nicht festgestellt werden.

-> Rentenantrag abgewiesen
-> Widerspruch
-> Widerspruch abgewiesen
-> Klage vor dem Sozialgericht
-> seit November 2016 ist das ALG 1 beendet.

Nun kann ich mich dunkel daran erinnern, dass in irgendeinem Seminar davon die
Rede war, dass man sich in einem solchen Fall wegen der Anrechenzeiten trotz
genereller Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend im Rahmen
der individuellen Fähigkeiten melden solle.
Ist dem so und warum genau?

Ist so, da wenn keine Erwerbsminderungsrente kommt die Zeit wenigstens als Anrechnungszeit für die Rente erfasst wird. Das ist entbehrlich, wenn Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter bezogen wird, was nach der Fallschilderung zumindest möglich ist.

Zudem ist für mich die Frage, wie man der BG Beine machen soll.
Die Betroffene ist inzwischen völlig zermürbt, zudem hatte ihr Mann einen
Schlaganfall, so dass bei ihr keine Eigeninitiative mehr zu erwarten ist.
Kann mir jemand von Euch hierbei auf die Sprünge helfen?

Der richtige Ratschlag wurde schon gegeben: dringend in einen Sozialverband eintreten und entweder dort und/oder bei einem spezialisierten Anwalt Rat holen. Vorsicht vor Wald- und Wiesenanwälten, es ist reine Glückssache, dass der sich auskennt. Mir sind da leider schon abschreckende Beispiele von Falschberatung bekannt geworden. Hier wäre dann im Rahmen der Beratung auch eine Untätigkeitsklage zu prüfen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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