Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 19.01.2017, 14:03 (vor 2652 Tagen) @ Tanilein

Eine festgelegte zeitliche Freistellung ist bei uns ( öffentlicher Dienst ) erforderlich, weil meine Arbeit, wenn ich Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung erledige, schlichtweg liegen bleibt.
Und diese Akten muss ich dann selbst asnchließend wieder aufarbeiten.

Daher muss mein Pensum grundsätzlich pauschal reduziert werden, da ich sonst, aufgrund meiner Amtsausübung, zur Erledigung meiner Kernarbeitszeit eine permanente Mehrbelastung hätte und in diesem Zusammenhang auch Überstunden aufbaue.

Ich denke, darauf zielt deine Frage ab, oder ?

Zurück zu deiner Frage.
Nach meiner Ansicht ist der AG nicht zur Umsetzung einer zeitlichen Freistellung verpflichtet. Das gibt die Zahl der sb Kollegen, die du betreust, einfach nicht her. Du bist aber auch nicht zu Überstunden verpflichtet. Die Ausübung deines Mandates darf durch den "Arbeitsanfall" nicht behindert werden. Lass die Akten schlicht und einfach liegen und mach Feierabend, wenn deine Sollarbeitszeit erfüllt ist.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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