Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)

MatthiasNRW, Friday, 20.01.2017, 09:38 (vor 2645 Tagen) @ lunos1961

Meiner Meinung nach ist jetzt nicht mehr das SGB 9 sondern das Bundesteilhabegesetz heranzuziehen.

Kurz dazu: Das BTHG ist ein Artikelgesetz, das Änderungen in mehreren Gesetzen zur Folge hatte ("Omnibusgesetz"), unter anderem auch im SGB IX.

Rechtsgrundlage für die Arbeit der SBV war und bleibt das SGB IX.


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